Ergänzend zur Hausordnung der TU Bergakademie Freiberg gelten für den Besuch der „terra mineralia“ die folgenden Regelungen:
1. In den Ausstellungsräumen und Treppenhäusern sind Rauchen, Essen und Trinken nicht erlaubt.
2. Vor dem Betreten der Ausstellungsräume sind sperrige Gegenstände aller Art, z. B. Regenschirme, Wetterumhänge, Rucksäcke und Tragegestelle in der Garderobe abzugeben. Dafür stehen abschließbare Garderobenschränke zur Verfügung. Der Einschluss erfolgt auf eigene Gefahr.
3. Abgesperrte Bereiche dürfen nicht betreten werden.
4. Führungen durch fremdes Führungspersonal sind nicht erlaubt.
5. Lehrer, Gruppenleiter und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten der Kinder und Jugendlichen verantwortlich, welche von ihnen betreut und begleitet werden.
6. Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson die Ausstellungen besuchen. Bei Gruppen ist eine volljährige Aufsichtsperson pro 10 Kindern notwendig.
7. Kinder unter 5 Jahren sind von ihrer Begleitperson an der Hand zu halten.
8. In Abstimmung mit dem Einlasspersonal dürfen Kinderwagen auf Hauptwegen der Ausstellung benutzt werden.
9. Für Rollstuhlfahrer ist der Ausstellungsbereich über den Aufzug erreichbar. Bitte wenden Sie sich an unser Personal, wenn Sie Hilfe benötigen.
10. Besucher haften für alle durch sie entstandenen Schäden.
11. Tiere, ausgenommen Blindenhunde, haben keinen Zutritt zu den Räumen der terra mineralia.
12. Fundsachen sind beim Kassenpersonal oder bei der Aufsicht abzugeben.
13. Im Notfall ist Ruhe zu bewahren und den Aufforderungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.
14. Bei einer entsprechenden Durchsage ist das Gebäude umgehend zu verlassen. Alle Flucht- und Rettungswege sind gekennzeichnet.
15. Das Fotografieren für private Zwecke ist gegen Entrichtung einer Gebühr möglich. Die Verwendung der Fotos für kommerzielle Zwecke und für Zwecke der Berichterstattung in den Medien bedarf der vorherigen Zustimmung des Kanzlers der TU Bergakademie Freiberg.
Geschäftsführung terra mineralia
Diese Ordnung tritt am 01. September 2025 in Kraft.